Das Neue Fangbuch 2020 erhält jedes Mitglied. Dieses beinhaltet die Erlaubnissscheine, staatliches Fischereirecht und die Laaberkarte ( Einleger)
Die Erlaubnisscheine für die Altmühl und den Laaberweiher sind im Fangbuch enthalten, sowie die Fanglisten der jeweiligen Gewässer.
Das Fangbuch muss beim Angeln mitgeführt werden.
Es ist bei einem Fang sofort das Datum, die Fischart sowie das Mass ins Fangbuch einzutragen.
Das Gewicht kann zu einen späteren Zeitpunkt ergänzt werden.
Die Fischereiaufseher werden die Kontrollen des Fangbuches / und Erlaubnisscheine durchführen und ggf. abzeichnen.
Arbeitsdienst
Im Fangbuch befindet sich auch der Nachweis für Arbeitseinsätze, dieses ist zu jedem Arbeitsdienst mitzubringen. Nach dem Arbeitseinsatz wird der Arbeitsdienstleiter die geleisteten std. abzeichnen.
Hinweise:
Das Fangbuch ist bei jedem Angeln und Arbeitsdienst mitzuführen. Mitglieder die ohne Fangbuch und Fischereischein angetroffen werden Angeln ohne gültige Erlaubniss. Fänge sind sofort einzutragen. Zuwiderhandlung wird mit einem Kontrollvermerk im Fangbuch geahndet siehe Fangbuch.
Die Vorstandschaft